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   OVG Schleswig-Holstein, 13.05.1996 - 1 M 17/96   

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OVG Schleswig-Holstein, 13.05.1996 - 1 M 17/96 (https://dejure.org/1996,15169)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.05.1996 - 1 M 17/96 (https://dejure.org/1996,15169)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. Mai 1996 - 1 M 17/96 (https://dejure.org/1996,15169)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorläufiger Rechtsschutz; Bebauungsplan

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.06.1992 - 4 N 1.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Normenkontrollverfahren bei Streit über formelle

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.05.1996 - 1 M 17/96
    Überwiegend wird in der Rechtsprechung und Literatur verneint, daß ein noch nicht in Kraft getretener Bebauungsplan Gegenstand eines Verfahrens auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 47 Abs. 8 VwGO sein kann (siehe dazu: Redeker/von Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 11. Aufl. 1994, § 47 Rdnr. 10 m.w.N.; Kopp, VwGO, Kommentar, 10. Aufl. 1994, § 47 Rdnr. 76; siehe auch BVerwG, Beschl. v. 02.06.1992 - 4 N 1.90 -, BauR 1992, 743).
  • VGH Hessen, 19.12.1990 - 4 NG 1374/90

    Zum Abwägungsgebot bei der Aufstellung eines Bebauungsplans;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.05.1996 - 1 M 17/96
    Anders formuliert liegt ein schwerer Nachteil dann vor, wenn durch die Normsetzung des Bebauungsplanes Rechte oder rechtlich geschützte Interessen des Antragstellers im ganz besonderen Maße beeinträchtigt oder dem Betroffenen außergewöhnliche Opfer abverlangt werden (siehe: VGH Kassel, Beschl. v. 19.12.1990 - 4 NG 1374/90 -, NVwZ-RR 1991, 588; Finkelnburg/Jank, Einstweiliger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl. 1986, Rdnr. 440).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.03.1994 - 1 M 14/94

    Verwaltungsprozeßrecht: Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.05.1996 - 1 M 17/96
    Demgegenüber hat der Senat in seinem Beschluß vom 29. März 1994 (- 1 M 14/94 -, SchlHA 1994, 152, Die Gemeinde 1995, 55) die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen einen bisher nicht in Kraft getretenen Bebauungsplan im Falle einer Rechtsschutzlücke als möglich angesehen, in dem damals konkreten Verfahren allerdings den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.06.1990 - 1 M 33/90

    Planung; Campingplatz; Naturschutzgebiet; Abwägung; Vögel

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.05.1996 - 1 M 17/96
    Nach der Rechtsprechung (vgl. z.B. OVG Lüneburg, Beschl. v. 14.06.1990 - 1 M 33/90 -, BRS 50 Nr. 53; VGH Kassel, a.a.O.) ist eine einstweilige Anordnung aus wichtigen Gründen i.S.d. § 47 Abs. 8 VwGO dringend geboten, wenn durch den Vollzug des Bebauungsplanes vollendete, nach Lage der Dinge nicht mehr rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen werden und wenn der Normenkontrollantrag mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird (siehe auch: Finkelnburg/Jank, a.a.O., Rdnr. 443 f.; siehe auch: Dürr, Die Antragsbefugnis bei der Normenkontrolle bei Bebauungsplänen, 1. Aufl. 1987, S. 127).
  • OVG Saarland, 17.12.1980 - 2 Q 8/80
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.05.1996 - 1 M 17/96
    Bei dieser Abwägung ist ein strenger Maßstab anzuwenden und davon auszugehen, daß dem von einem Bebauungsplan Betroffenen in der Regel die Hinnahme des Bebauungsplanes bis zur endgültigen Entscheidung über seine Wirksamkeit im Normenkontrollverfahren in aller Regel zuzumuten ist (vgl. OVG Saarland, Beschl. v. 17.12.1980 - 2 Q 8/80 -, BRS 36 Nr. 41).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2012 - 10 S 14.12

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren; (keine) vorbeugende

    Es bedarf vorliegend keiner Entscheidung, ob eine erweiternde oder analoge Anwendung des § 47 VwGO auch auf noch nicht erlassene, aber materiell planreife Bebauungspläne ausnahmsweise dann in Betracht kommt, wenn andernfalls hinreichender Rechtsschutz nicht gewährt werden könnte (vgl. hierzu OVG SH, Beschluss vom 29. März 1994 - 1 M 14/94 -, NVwZ 1994, 916, juris Rn. 8 und Beschluss vom 13. Mai 1996 - 1 M 17/96 -, juris Rn. 18; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2001, a.a.O., Rn. 5; OVG NW, Beschluss vom 30. April 2010, a.a.O., Rn. 9; für eine Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes bei Bebauungsplänen mit Planreife, die Grundlage für eine unmittelbar bevorstehende Baugenehmigung sein können v.Albedyll, a.a.O., Rn. 143; a.A. etwa Ziekow, a.a.O., Rn. 387).
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